Überblick Grunderwerb

Kernvoraussetzung für den Bau der Hochwasserschutzanlagen ist die Grundstücks­verfügbarkeit. Zwar haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern vorausschauend bereits eine große Zahl an benötigten Flächen angekauft oder ge­tauscht, viele Grundstücke müssen aber noch erworben bzw. getauscht werden.

Um hier möglichst vor Erteilung des Planfeststellungsbescheides den Großteil der erforderlichen Grundstücke erwerben zu können, gibt es Verhandlungen auf ver­schiedenen Ebenen:

Auf Ministeriumsebene finden Gespräche mit der Landwirtschaftsverwaltung und dem Bayerischen Bauernverband statt, um grundsätzliche Fragen zu klären und einvernehmliche Lösungen zu finden. Ziel ist es, die erforderlichen Grundstücke erwerben zu können, ohne die Landwirte in ihrer Existenz zu gefährden.

Gleichzeitig sind die für den Grunderwerb zuständigen Kollegen der WIGES GmbH permanent in der Region unterwegs und führen konkrete Verhandlungen mit den Grundstücks­eigentümern. Bei Fragen und Anmerkungen zum Grunderwerb können Sie sich jeder­zeit gerne an unsere Ansprechpartner wenden.