Aufhöhung des bestehenden Deiches

Ein im Projektgebiet weit verbreitetes bauliches Element zum Schutz vor Hoch­wasser ist die Aufhöhung der bestehenden Deiche. Dies geschieht bei ausreichen­den Platzverhältnissen durch erdbauliche Maßnahmen. Der bestehende Deich wird dazu entsprechend verbreitert, mit flacheren Böschungsneigungen versehen und im Durchschnitt um etwa einen Meter aufgehöht. Dazu erhält der Deich eine sicker­wasser­undurchlässige und wühltiersichere Deichinnendichtung aus Erdbeton oder Spundwänden aus Stahl. Ein gutes Beispiel für diese Vorgehensweise ist der Deich Deggendorf West in Richtung Metten.

Reicht die Bebauung bis direkt an den Deich heran, kann eine erdbauliche Erhöhung und Verbreiterung der Deiche wegen der beengten Platzverhältnisse nicht erfolgen. In diesem Fall bleibt die Kubatur des bestehenden Deiches wie bisher bestehen. Die notwendige Aufhöhung wird durch eine auf den Deich aufgesetzte Betonmauer erreicht. Diese wird auf die schon angesprochene Deichinnendichtung aufgesetzt. Bereits fertiggestellt ist in dieser Form zum Beispiel der Hochwasserschutz für den Markt Hofkirchen.