Die Projektpakete und Rechtsverfahren

Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben sich bereits vor mehr als 15 Jahren dazu entschlossen, eine Vielzahl an Einzelprojekten für den Hochwasserschutz – vor allem in dicht besiedelten Gebieten – unabhängig vom Wasserstraßenausbau vorzuziehen.

Für diese vorgezogenen Einzelmaßnahmen fungieren immer die zuständigen Land­ratsämter – in diesem Fall die Landratsämter Straubing-Bogen und Deggendorf sowie vereinzelt das Landratsamt Passau – als Planfeststellungsbehörde.

Das 2014 eingeleitete und im Dezember 2019 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossene große Verfahren, das ersten Teilabschnitt von Straubing bis zur Isarmündung sowohl den Wasserstraßenausbau als auch die Verbesserung des Hochwasserschutzes beinhaltet, wird von der Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg abgewickelt. Ebenso das im Oktober 2018 begonnene große Verfahren für den zweiten Teilabschnitt zwischen Deggendorf und Vilshofen. Die öffentliche Auslegung der eingereichten Planungen erfolgte im November/Dezember 2018. Die Erörterungstermine dazu fanden im Sommer 2020, im November 2020, im Sommer 2021 und im November 2021 statt. Als Ergebnis der Erörterungstermine wurden seitens der Vorhabensträger kleinere Planänderungen (unter anderem in der Wasserstraße im Bereich der Isarmündung) vorbereitet, die ebenfalls ins laufende Verfahren eingebracht wurden, vom 13.06.2022 bis 12.07.2022 öffentlich ausgelegen sind, und im November und Dezember 2022 an drei Terminen erörtert wurden.