Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist neben dem Freistaat Bayern Auftraggeber, bzw. Träger des Vorhabens Donauausbau und wird von der WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (vormals RMD Wasserstraßen GmbH) vertreten. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie übt das Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der RMD aus. Sie prüft und genehmigt u.a. die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen technischen Entwürfe. Die Planfeststellungsbehörde bei der GDWS führt die beiden Planfeststellungsverfahren durch und entscheidet über die Zulassung des Vorhabens Donauausbau.
Das der GDWS nachgeordnete Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDK (WSA Donau MDK) hat unter anderem die bauaufsichtliche Verantwortung für die Maßnahmen der RMD an der Donau.
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