Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist neben dem Freistaat Bayern Auftraggeber, bzw. Träger des Vorhabens Donauausbau und wird von der WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (vormals RMD Wasserstraßen GmbH) vertreten. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Sie übt das Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der RMD aus. Sie prüft und genehmigt u.a. die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen technischen Entwürfe. Die Planfeststellungsbehörde bei der GDWS führt die beiden Planfeststellungsverfahren durch und entscheidet über die Zulassung des Vorhabens Donauausbau.
Das der GDWS - im Falle des Donauausbaus des GDWS Standort Würzburgs - nachgeordnete Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDK (WSA Donau MDK) hat unter anderem die bauaufsichtliche Verantwortung für die Maßnahmen der WIGES GmbH an der Donau.
Wörthstraße 19
97082 Würzburg
T: +49 228 7090-9006
wuerzburg.gdws@wsv.bund.de
www.gdws.wsv.bund.de