Der Polder Mühlau liegt links der Donau und reicht von Donaukilometer 2263,50 bis 2257,90. Am oberen Ende schließt der Polder an den Hochrand Winzer und am unteren Ende an den Hochrand Hofkirchen an.
Die vier Ortsteile Mühlau, Gries, Mitterndorf, Sattling und das Schöpfwerk Mühlau liegen im östlichen Polderbereich. Der westliche Polderbereich ist siedlungsfrei.
Die im Rahmen des Donauausbaus im zweiten Teilabschnitt noch zu bauende Flutmulde Hofkirchen, wird planungstechnisch ebenfalls dem Polder Mühlau zugeordnet. Diese Flutmulde wird künftig südlich von Hofkirchen, vor dem Ortsteil Unterschöllnach, verlaufen.
Alle Unterlagen zu den geplanten Maßnahmen finden Sie im Downloadbereich.
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Der Polder Mühlau wird von den Hochwasserdeichen an der Donau (Schutzgrad HQ30) und vom Rückstaudeich des Neßlbacher-Randkanals (Schutzgrad HQ30), sowie dessen Siel zur Donau gesichert.
Von Donaukilometer 2262,10 bis 2262,22 befindet sich eine 200 Meter lange Innendichtung (Versuchsstrecke Fräs-Misch-Injektionswand) im Donaudeich. Die Überflutungshöhe im Polder beträgt beim HW100-Wasserstand bis zu 5 Meter.
Deich Mühlau
Der Deich Mühlau erstreckt sich vom Hochrand Winzer durch die Mühlauer Schleife bis zum Hochrand Hofkirchen. Der Anschluss an den Hochrand Winzer erfolgt mit einem rücklaufenden Deich mit befahrbarer Krone ohne Deichhinterweg. Die Trasse folgt dabei dem bestehenden Unterhaltungsweg. Ab einer Deichhöhe von mehr als 2 Metern wird der bestehende Deich bis zur Sauschwemme bei Donaukilometer 2262,20 in bestehender Trasse landseitig aufgehöht. Die Aufhöhung beträgt ca. 0,9 Meter.
Ab der Sauschwemme bei Gries bis Donaukilometer 2261,00 wird der Deich in rückverlegter Trasse neu gebaut. Die Rückverlegung beträgt zwischen 50 und 70 Meter. Die Deicherhöhung beträgt über dem Niveau der heutigen Schutzanlagen ca. 0,8 bis 1,1 Meter.
Das Donauvorland ist hier derzeit nur ca. 10 Meter breit. Mit der Deichrückverlegung wird ein ca. 60 – 80 Meter breiter Vorlandstreifen geschaffen, der den Strömungsangriff bei Hochwasser (Außenkurve) reduziert und die Tragfähigkeit des Deiches erhöht. Der Bestandsdeich wird im Bereich der Deichrückverlegung abgetragen.
Von Donaukilometer 2261,0 bis 2258,0 wird der Deich zwischen 150 Metern und 600 Metern in rückverlegter Trasse neu gebaut. Der Bestandsdeich wird im Bereich der Deichrückverlegung, bis auf den Leitdeich zwischen Donaukilometer 2260,5 bis Donaukilometer 2259,9, abgetragen. Durch die hier gewählte Trassenführung verbleiben die hoch liegenden, ackerbaulich wertvollen Flächen größtenteils im Deichhinterland.
Von Donaukilometer 2258,0 bis zum Deichende und Anschluss an den Hochrand Hofkirchen bei Donaukilometer 2257,8 wird der bestehende Deich um bis zu ca. 0,5 Meter aufgehöht. Im Bereich des Schöpfwerks Mühlau erfolgt die Aufhöhung mit einer ca. 0,5 Meter hohen aufgesetzten Hochwasserschutzwand.
Leitdeich Mühlau
Von Donaukilometer 2260,1 bis zum Scheitel der Mühlauer Schleife bei Donaukilometer 2259,5 wird der Bestandsdeich lediglich teilabgetragen und verbleibt ca. auf Höhe HW10 als Leitdeich. Von Donaukilometer 2261,0 bis 2260,1 wird zwischen dem neuen rückverlegten Deich und dem verbleibenden Leitdeich als Verbindung ein ca. 400 Meter langer Leitdeich auf HW10 neu gebaut.
Auf diese Weise wird verhindert, dass bereits bei kleineren Hochwässern große Anteile des Abflusses über das Vorland abfließen und die Fließgeschwindigkeiten im Flussschlauch abnehmen. Dies würde den Geschiebedurchsatz in der Mühlauer Schleife verringern und den Unterhaltungsaufwand der Bundeswasserstraße im nautisch schwierigen Abschnitt der Mühlauer Schleife erhöhen. Beim Bemessungshochwasser HQ100 wird der Leitdeich überströmt und es steht der gesamte Abflussquerschnitt zur Verfügung.
Flutmulde Hofkirchen
Die Flutmulde Hofkirchen erstreckt sich von Donaukilometer 2256,4 bis Donaukilometer 2254,9 linksseitig der Donau. Der zusätzliche Hochwasserfließquerschnitt der Flutmulde wird durch einen Uferabtrag in der Innenkurve der Donauschleife hergestellt. Die Abtragtiefe beträgt bis zu 2,80 Meter. Die Sohle der Flutmulde liegt in der Achse der Flutmulde etwa einem halben Meter über dem Mittelwasserspiegel. Die Flutmulde ist bis zu 180 Meter breit und rund insgesamt 1.800 Meter lang. Aufgrund der Höhenlage der Sohle ist die Flutmulde bei Mittelwasser nicht mit Wasser benetzt. Als Flächen-nutzung ist für den Bereich Grünland vorgesehen.
Bei Donaukilometer 2254,90 befindet sich die Wasserungsstelle „Alte Fähre Oberschöllnach“. Diese Wasserungsstelle ist an die geänderten Höhenverhältnisse, die durch die Herstellung der Flutmulde entstehen, anzupassen. Dazu wird eine Zufahrt zur Wasserungsstelle in Dammlage ca. 1,4 Meter über der Sohle der geplanten Flutmulde hergestellt. Die Breite der Zufahrt beträgt 3,5 Meter. Im Bereich des Ufers und der vorhandenen Wasserungsstelle ist ein Wendehammer vorgesehen, um die Andienung der Wasserungsstelle von Fahrzeugen mit Trailer zu gewähr-leisten. Kann die Wasserungsstelle auf Grund eines zu hohen Donauwasserstands nicht mehr genutzt werden, besteht die Möglichkeit die Abfahrt am Hochrand der Flutmulde als alternative Wasserungsstelle zu verwenden.
Das Binnenentwässerungssystem im Polder Mühlau wird grundsätzlich gegenüber dem Bestand nicht geändert, es werden lediglich Anpassungen vorgenommen.
Schöpfwerk Mühlau
Aufgrund der unzureichenden Ausstattung und der zu geringen Fördermenge des bestehenden Schöpfwerkes Mühlau ist ein neues Schöpfwerk notwendig. Das neue Schöpfwerk wird in den neuen Hochwasserschutzdeich integriert und ca. 60 m östlich vom bestehenden Bauwerk neu errichtet. Es wird künftig eine Leistung von 4.600 Litern pro Sekunde haben.
Das Schöpfwerk selbst wird in kompakter Bauweise aus Stahlbeton errichtet. Das Einlaufbau-werk, die Pumpenkammern, der Hochbau und das Siel werden in einem Gebäude zusammenge-fasst. Der Schieberschacht für das Siel wird in den Deich integriert und ist daher vom Gebäude getrennt. Im Hochbau wird die Elektrotechnik, vor Witterungseinflüssen geschützt, untergebracht. Hochbau des Schöpfwerkes und seine architektonische Gestaltung werden in einem separaten Genehmigungsverfahren behandelt und sind nicht Gegenstand des hier beantragten Vorhabens.
Siel Auacker
Das bestehende Siel Auacker liegt an einer topografisch ungünstigen Stelle und kann das anfallende Oberflächen- und Drängewasser nur sehr eingeschränkt fassen. Das im Einzugs-gebiet des Siels Auacker anfallende Oberflächen- und Drängewasser wird in der bestehenden Situation weitgehende über das bestehende Grabensys-tem im Polder gefasst. Das Siel Auacker wird im Zuge der Maßnahme im Polder Mühlau zurückgebaut und nicht ersetzt.
Anfallendes Oberflächen- und Drängewasser wird von Do.-km 2262,4 bis 2260 mit einem Entwässerungsgraben am landseitigen Deichfuß gefasst. Der Entwäs-serungsgraben wird im Bereich von Grundstückszufahrten und Wegeanbindungen verrohrt ausgeführt. Der Entwässer-ungsgraben ist an zwei Stellen an das bestehende Grabensystem des Polders, das über das Schöpfwerk Mühlau entwässert, angebunden.
Siel Neßlbacher Randkanal
Das bestehende Siel Neßlbach entspricht nicht den mehr den Sicherheitsanforderungen und wird im Zuge der Maßnahme im Polder Mühlau durch einen Neubau ersetzt (Bw-Nr. 10.1.450). Das Siel wird für einen Abfluss von 17 m³/s beim HQ100-Binnenereignis ausge-legt und als zweizügiges Siel mit jeweils 2 Schiebern als Absperrorgane geplant.