Auslegung der Planänderungen zum Donauausbau im Teilabschnitt 1

Zwischen dem 16. Januar und dem 15. Februar 2017 liegen in den Städten und Gemeinden im ersten Teilabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf die im Zuge des Donauausbaus eingereichten Planänderungen für den Wasserstraßenausbau und den Hochwasserschutz aus.

Im Planfeststellungsverfahren zum Donauausbau sind insgesamt rund 400 Einwendungen eingegangen, die im April und Mai 2016 mit den Einwendern erörtert wurden. Einem erheblichen Teil der Einwendungen wurde nun durch die ab 16. Januar ausliegenden Planänderungen bzw. durch die noch im Jahr 2016 ausgelegten Änderungen im Bereich der Deichtrassen Fehmbach, Natternberg und Bergham abgeholfen. Die Forderungen und Wünsche der Anlieger, Kommunen, Behörden und Verbände wurden soweit möglich berücksichtigt. Diese Planänderungen betreffen räumlich eng abgegrenzte Bereiche.  

Die Termine wurden bereits per amtlicher Bekanntmachung offiziell angekündigt.

Die aktuellen Unterlagen sind auch online unter folgendem Link einzusehen:

http://www.wsd-sued.wsv.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html