Auslegungsfrist zum Planfeststellungsverfahren beendet

  • Auslegungsfrist beendet:

    Die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Donauausbau inkl. Hochwasserschutz im Teilabschnitt 1 von Straubing bis Deggendorf ist zwischenzeitlich seit dem 16. Oktober beendet.

    Sie haben aber noch bis einschließlich 30. Oktober Zeit, Ihre Einwendungen schriftlich entweder an Ihre Kommune oder an die Planfeststellungsbehörde zu senden.

    Die Genehmigungsunterlagen bleiben auch weiterhin im Internet einsehbar.
     

    Hintergrundinfo:

    Für Sie als Bürgerin und Bürger gilt eine Einspruchsfrist bis zum 30. Oktober 2014.
    Sie können Ihre Einwendung also bis spätestens Donnerstag, 30.10.2014 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Süd, Wörthstr. 19, 97082 Würzburg oder bei den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften, in denen die Planunterlagen zur Einsicht ausliegen, einreichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels.

    Achtung: mit Ablauf des 30.10.2014 sind Einwendungen ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

    Die kompletten Planfeststellungsunterlagen finden Sie nach wie vor im Internet unter folgendem Link:


    Die Planfeststellungsunterlagen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Süd.